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> Barrierefreiheit im Internet und E-Commerce: Ein vollständiger Leitfaden für barrierefreie und standardisierte Websites

Inhaltsverzeichnis

Was ist Barrierefreiheit im Internet und warum ist sie wichtig?

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, Websites und Anwendungen so zu gestalten, dass jeder sie nutzen kann, unabhängig von individuellen Behinderungen oder Einschränkungen. In der Praxis beseitigt eine barrierefreie Website technische Barrieren, die eine Interaktion für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Behinderungen verhindern. Sie enthält zum Beispiel Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und ermöglicht die Navigation mit der Tastatur statt nur mit der Maus. Diese Funktionen helfen Menschen mit Behinderungen direkt, verbessern aber auch das Erlebnis für alle Benutzer, z. B. für diejenigen, die von mobilen Geräten aus bei Sonnenschein (eingeschränkte Sicht) oder mit langsamen Verbindungen navigieren.

Warum ist Barrierefreiheit so wichtig? Hier sind einige wichtige Gründe:

  • Inklusion und Rechte: Die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Online-Informationen ist ein grundlegendes Menschenrecht. Eine unzugängliche Website schließt Menschen genauso aus, wie es physische Barrieren in einem Gebäude tun würden.

  • Universelle Leistungen: Viele Verbesserungen, die für Behinderte entwickelt wurden, kommen allen Nutzern zugute. Zum Beispiel erleichtert ein guter Farbkontrast das Lesen, und eine gut strukturierte Website ist auch auf kleinen Bildschirmen oder verschiedenen Geräten besser nutzbar.

  • Große Benutzerbasis: Wenn Sie eine Website zugänglich machen, erweitert sich das potenzielle Publikum um Millionen von Menschen mit Behinderungen. In Italien haben schätzungsweise fast 13 Millionen Menschen irgendeine Form von Behinderung - Barrierefreiheit zu ignorieren bedeutet, ein riesiges Segment von Nutzern auszuschließen (über 20% der Bevölkerung, auch unter Berücksichtigung der alternden Bevölkerung).

  • Gesetzliche Vorschrift: In vielen Ländern ist die Zugänglichkeit öffentlicher und (zunehmend) privater Websites gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung drohen Ihnen rechtliche Schritte und Strafen. In den Vereinigten Staaten zum Beispiel kann eine nicht barrierefreie Website gegen den ADA (Americans with Disabilities Act) verstoßen, der Online-Diskriminierung mit physischer Diskriminierung gleichsetzt. In Italien und der EU schreibt die Gesetzgebung genaue technische Standards vor (wie wir später sehen werden), die in schweren Fällen zu Geldstrafen oder sogar zur Sperrung der Website führen können.

  • Image und SEOEin Unternehmen, das in Barrierefreiheit investiert, verbessert seinen Ruf und seine Marke. Darüber hinaus helfen viele barrierefreie Funktionen (wie eine saubere HTML-Struktur, beschreibende Texte usw.) auch bei der Suchmaschinenplatzierung (SEO) und der Kompatibilität mit mobilen Geräten, wodurch die Website effizienter und für alle nutzbar wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Barrierefreiheit im Internet keine Wohltätigkeit ist, sondern ein Schlüsselelement der Qualität: eine moralische und rechtliche Verpflichtung und eine strategische Chance, mehr Nutzer zu erreichen und ein besseres Surferlebnis zu bieten.

WCAG-Richtlinien 2.1 und 2.2: Grundsätze und Konformitätsebenen

Um Entwicklern und Designern bei der Erstellung barrierefreier Inhalte zu helfen, gibt es internationale Standards, die vom W3C (World Wide Web Consortium) definiert wurden. Die wichtigsten davon sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die derzeit in der Version 2.2 vorliegen. Diese Richtlinien enthalten eine Reihe von technischen Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Website als zugänglich gilt.

Die WCAG sind in einer hierarchischen Struktur mit drei Hauptebenen organisiert:

  • 4 Grundlegende Prinzipien (POUR)Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust. Sie bilden die Säulen der Zugänglichkeit und unterteilen die verschiedenen Empfehlungen in thematische Bereiche.

  • Leitlinien: Für jedes Prinzip gibt es Richtlinien, die allgemeine Ziele der Zugänglichkeit beschreiben (in WCAG 2.1 gibt es insgesamt 13 Richtlinien).

  • ErfolgskriterienDies sind objektiv überprüfbare technische Anforderungen, die mit jeder Richtlinie verbunden sind. Ein Kriterium verlangt zum Beispiel einen Mindestkontrast zwischen Text und Hintergrund, ein anderes, dass alle Bilder eine textliche Entsprechung haben, usw. Jedes Kriterium hat eine bestimmte Wichtigkeitsstufe (A, AA oder AAA).

Die 4 Grundprinzipien (POUR)

Die WCAG basieren auf vier Grundprinzipien, die oft mit dem Akronym POUR bezeichnet werden:

  • Wahrnehmbar (Wahrnehmbar)Informationen und Schnittstellenkomponenten müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Benutzern wahrgenommen werden können. Das bedeutet zum Beispiel, dass textliche Alternativen zu nicht-textlichen Inhalten (Bilder, Videos, Steuerelemente) bereitgestellt werden müssen, damit ein blinder Benutzer diese Informationen über Sprachsynthese oder Braille-Schrift erhalten kann. Auch für Audio-Inhalte müssen Untertitel oder Transkripte für gehörlose Benutzer vorhanden sein.

  • BedienbarDie Komponenten der Benutzeroberfläche und die Navigation sollten mit verschiedenen Mitteln nutzbar sein. Jede Funktion sollte sowohl mit der Maus als auch mit der Tastatur oder per Sprachbefehl zugänglich sein. Zum Beispiel sollte ein Dropdown-Menü nur mit der Tastatur geöffnet und navigiert werden können, wenn Sie keine Maus verwenden können.

  • VerständlichDer Inhalt und die Interaktionsmechanismen sollten klar und verständlich sein. Die Sprache sollte einfach und die Bedienung vorhersehbar sein. Formulare und Webseiten sollten sich konsistent verhalten (d.h. gleiche Aktionen führen zu ähnlichen Ergebnissen), um den Benutzer nicht zu verwirren. Alle Anweisungen oder Fehlermeldungen sollten so formuliert sein, dass sie leicht zu verstehen sind.

  • RobustDer Inhalt muss so robust sein, dass er von einer Vielzahl von Benutzeragenten und Hilfstechnologien korrekt interpretiert werden kann. In der Praxis bedeutet dies die Verwendung von fehlerfreiem Standardcode (HTML, ARIA), so dass verschiedene Browser und Screenreader ihn ohne Probleme verarbeiten können. Eine Schaltfläche sollte beispielsweise mit Standardelementen (

Diese Grundsätze bilden die theoretische Grundlage: Wenn einer von ihnen nicht erfüllt ist, stößt der Benutzer auf eine Barriere. So ist beispielsweise ein Video ohne Untertitel für einen gehörlosen Benutzer nicht wahrnehmbar; ein nur mit der Maus zugängliches Menü ist für einen Benutzer, der nur die Tastatur benutzt, nicht bedienbar; eine zu komplexe Sprache macht Informationen für viele unverständlich; ein nicht standardisierter Code ist möglicherweise auf einigen Geräten oder Hilfstechnologien nicht stabil.

Konformitätsstufen (A, AA, AAA)

Nicht alle WCAG-Anforderungen haben die gleiche Priorität. Deshalb gibt es drei Stufen der Konformität:

  • Stufe Aist das grundlegende (minimale) Niveau der Zugänglichkeit. Kriterien der Stufe A werden als grundlegend angesehen; eine Website, die diese Kriterien nicht erfüllt, stellt ein ernsthaftes Hindernis dar. Zur Stufe A gehören zum Beispiel alternative Texte für Bilder, Tastaturnavigation usw.

  • Stufe AADies ist die mittlere Stufe, die alle A-Kriterien plus zusätzliche Kriterien (Stufe AA) umfasst, die die Zugänglichkeit deutlich verbessern. Die meisten Vorschriften - wie das italienische Gesetz und die EU-Richtlinie - verlangen die Einhaltung der Stufe AA, weil sie ein gutes Gleichgewicht zwischen Zugänglichkeit und technischer Machbarkeit bietet. Die Stufe AA umfasst Anforderungen wie einen Mindestkontrast von 4,5:1 für Text, Untertitel für aufgezeichnete Videos, einheitliche Navigationsstrukturen usw.

  • AAA-Niveauist die höchste Stufe, die alle A + AA Kriterien plus zusätzliche Kriterien (AAA) für eine noch bessere Zugänglichkeit umfasst. Beispiele für AAA sind ein noch höherer Kontrast (7:1), vereinfachte Sprache, Audiobeschreibungen für Videos usw. Das AAA-Niveau wird von den meisten Gesetzen nicht verlangt und ist oft nicht für alle Inhalte realistisch erreichbar (einige AAA-Kriterien können auf bestimmten Websites schwer umzusetzen sein). Es steht jedoch für Exzellenz in Bezug auf die Inklusion.

Hinweis: Die Erfüllung der Stufen ist kumulativ: Wenn ein Standort die Stufe AA erfüllt, bedeutet dies, dass er alle Kriterien der Stufen A und AA erfüllt. AAA bedeutet, dass auch AA und A erfüllt sind. In der Praxis besteht das allgemeine Ziel darin, mindestens die Stufe AA zu erreichen, während die Stufe AAA ein zusätzliches Ziel für begrenzte Abschnitte oder besonders sensible Projekte sein kann.

WCAG 2.1 vs. 2.2: Was hat sich geändert?

WCAG 2.1 (veröffentlicht im Jahr 2018) haben die Version 2.0 um zusätzliche Kriterien erweitert - z.B. Verbesserungen für die mobile Zugänglichkeit (z.B. Unterstützung für die vertikale/horizontale Ausrichtung, erhöhte Sichtbarkeit des Fokus) und für Benutzer mit kognitiven Einschränkungen. WCAG 2.2 wurden im Oktober 2023 als W3C-Empfehlung veröffentlicht und bringen neun zusätzliche Erfolgskriterien im Vergleich zu 2.1 mit sich. Diese neuen Kriterien zielen unter anderem auf Folgendes ab:

  • Verbessern Sie die Tastaturnavigation: Stellen Sie z.B. sicher, dass das aktive Tastaturelement immer auf dem Bildschirm sichtbar ist und nicht von Overlay-Elementen verdeckt wird (Kriterium Fokus nicht verdeckt) - das hilft denjenigen, die ohne Maus navigieren, den Fokus nicht zu 'verlieren'.
  • Erleichterung von Interaktionen und Authentifizierung: z. B. erfordert das Kriterium Ziehen von Bewegungen Alternativen zum Ziehen und Ablegen für Benutzer mit Mobilitätseinschränkungen; die barrierefreie Authentifizierung schreibt Anmeldemethoden vor, die nicht nur das Auswendiglernen von Informationen erfordern (nützlich für Personen mit kognitiven Einschränkungen).
  • Erweitern Sie anklickbare Bereiche und konsistente Hilfe: z.B. legt Target Size (Minimum) eine Mindestgröße für interaktive Elemente (Schaltflächen, Links) fest, um das Anklicken/Tippen zu erleichtern, während Consistent Help (konsistente Hilfe) verlangt, dass die Hilfe (Unterstützung) auf einer Website konsistent verfügbar ist (immer an der gleichen Stelle oder auf die gleiche Weise), um den Benutzer nicht zu verwirren.

Es ist wichtig zu betonen, dass alle Kriterien der WCAG 2.1 auch in der WCAG 2.2 gültig bleiben (abgesehen von einer kleinen technischen Abweichung). Diejenigen, die ihre Website bereits mit 2.1 konform gemacht haben, müssen also nur noch ein paar Anforderungen umsetzen, um sie mit 2.2 in Einklang zu bringen. Außerdem befindet sich die zukünftige WCAG 3.0 bereits in der Entwicklung, die einen noch anderen und flexibleren Ansatz verfolgen wird, aber ihre stabile Einführung wird Zeit brauchen. Bislang ist WCAG 2.1 AA der Mindeststandard, der in den Standards zitiert wird, mit einer allmählichen Verschiebung in Richtung WCAG 2.2, sobald dieser in die offiziellen Anforderungen aufgenommen wird.

Praktische Anpassungen für barrierefreie Websites und E-Commerce

Von der Theorie zur Praxis: Welche Maßnahmen sollten auf einer Website (insbesondere einer E-Commerce-Website) durchgeführt werden, um sie barrierefrei und WCAG 2.1/2.2 Level AA-konform zu machen? Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Aspekte ein, mit Tipps und Beispielen:

1. Alternativer Text für Bilder

Jedes informative Bild muss einen geeigneten Alternativtext (alt-Attribut) haben. Der Alternativtext beschreibt kurz den Inhalt oder die Funktion des Bildes, so dass blinde Benutzer (die Bildschirmlesegeräte verwenden) verstehen können, was abgebildet ist. Zum Beispiel, <img src="”carrello.png”" alt="&quot;Ikone" carrello degli acquisti”> ermöglicht es dem Bildschirmleser, 'Einkaufswagen-Symbol' anzusagen. Vermeiden Sie vage Beschreibungen wie 'Bild1' oder 'Foto'; der Text muss aussagekräftig sein. Für rein dekorative Bilder können Sie leere alt (alt="") verwenden, damit sie vom Bildschirmleser ignoriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass keine visuellen Informationen für diejenigen verloren gehen, die sie nicht sehen können.

2. Ausreichender Farbkontrast

Ein angemessener Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund ist für die Lesbarkeit unerlässlich, insbesondere für Benutzer mit eingeschränkter Sehkraft oder Farbenblindheit. Die WCAG 2.1 Stufe AA verlangt einen Mindestkontrast von 4,5:1 für normalen Text (Textkörper) und 3:1 für großen Text (Überschriften). Das bedeutet zum Beispiel, dass grauer Text auf einem sehr hellen weißen Hintergrund nicht ausreicht. Es gibt Tools, die den Kontrast berechnen (und das Verhältnis angeben), um die Farben der Website zu überprüfen. Die Gewährleistung eines guten Kontrasts hilft nicht nur Sehbehinderten und Farbenblinden, sondern verbessert auch die Erfahrung aller unter schwierigen Bedingungen (Bildschirm im Sonnenlicht, schlechte Monitore usw.). Tipp: Definieren Sie die Farben anhand der WCAG-Leitfäden oder verwenden Sie Markenfarben, die den erforderlichen Verhältnissen entsprechen - falls nicht, stellen Sie kontrastreiche Varianten für den barrierefreien Modus bereit.

3. Vollständige Tastaturnavigation

Eine barrierefreie Website muss nur mit der Tastatur navigierbar sein, ohne dass eine Maus benötigt wird. Dies liegt daran, dass viele mobilitätseingeschränkte (oder sehbehinderte) Benutzer mit der Tabulatortaste navigieren (um von einem Link/Feld zum nächsten zu springen) und die Eingabetaste/Leertaste verwenden, um Schaltflächen oder Links zu aktivieren. Es ist daher wichtig, dass alle Links, Schaltflächen und interaktiven Steuerelemente über die Tabulatortaste zugänglich und nutzbar sind. Außerdem muss bei der Navigation mit der Tabulatortaste das aktive Element durch einen sichtbaren Fokusindikator (z.B. einen Rahmen oder Schatten) hervorgehoben werden, damit klar ist, was in diesem Moment 'ausgewählt' wird. Auf vielen Websites ist dieser Stil nicht vorhanden oder über CSS deaktiviert: es ist eine gute Idee, ihn deutlich sichtbar zu halten (ggf. durch Anpassung des Designs). Bieten Sie auch Mechanismen wie 'Skip Links' (versteckte Links am oberen Rand der Seite, die es Ihnen ermöglichen, direkt zum Hauptinhalt zu springen, so dass Sie nicht auf jeder Seite das Menü durchblättern müssen). Eine gut umgesetzte Nur-Tastatur-Navigation ist für Benutzer mit motorischen Behinderungen von entscheidender Bedeutung, aber auch für Power-User, die die Tastatur bevorzugen, und für die Verwendung auf Geräten, die keine Maus haben.

4. Korrekte semantische Struktur und Layout

Die Verwendung von semantischem HTML und einer logischen Inhaltsstruktur ist ein Grundpfeiler der Barrierefreiheit. Das bedeutet, dass Sie die entsprechenden Tags für Überschriften, Absätze, Listen, Tabellen, Formulare usw. entsprechend ihrer Bedeutung und nicht nur entsprechend ihrer grafischen Erscheinung verwenden. Zum Beispiel sollte der Haupttitel der Seite in ein <h1>Untertitel in <h2>, <h3> und so weiter, wobei eine hierarchische Reihenfolge eingehalten wird. Dies ermöglicht es nicht nur Bildschirmlesern, die Struktur des Dokuments zu verstehen und leicht darin zu navigieren (viele Bildschirmleser können Titel auflisten, um zu Abschnitten zu springen), sondern verbessert auch die Suchmaschinenoptimierung. Ebenso sollten wiederkehrende Abschnitte wie Kopfzeile, Navigationsmenü, Hauptinhalt und Fußzeile mit HTML5-Tags gekennzeichnet werden <header>, <nav>, <main>, <footer>. Eine gute semantische Struktur stellt sicher, dass das Layout unabhängig vom CSS konsistent und "logisch" ist: Wenn die Website im Nur-Text-Modus oder über einen Sprachassistenten angezeigt würde, würden die Elemente immer noch Sinn machen und eine natürliche Reihenfolge aufweisen. Darüber hinaus erleichtert eine saubere Struktur auch die Navigation mit Textlupen oder auf kleinen Bildschirmen, da sie den Inhalt ohne Informationsverlust anpassen können.

5. Unterstützung für Bildschirmleser (Labels und ARIA)

Bildschirmlesegeräte sind Software, die Inhalte für blinde oder sehbehinderte Benutzer in Sprache oder Braille umwandelt. Um eine Website mit Screenreadern kompatibel zu machen, muss zunächst das bisher Gesagte beachtet werden (alternative Texte, HTML-Semantik usw.). Darüber hinaus können ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) verwendet werden, um zusätzliche nützliche Informationen zu liefern. So können Sie beispielsweise für ein nicht standardisiertes interaktives Element (wie ein angepasstes JavaScript-Widget) role="Schaltfläche" und aria-label="Funktionsbeschreibung" festlegen, damit der Screenreader es als "Schaltfläche" mit der richtigen Bezeichnung anzeigt. Einige häufige Anwendungsfälle von ARIA: aria-label oder aria-labelledby, um Elemente zu beschriften, die kein sichtbares

6. Zugängliche Formulare und Vordrucke (klare Beschriftungen und Fehler)

Formulare (Kontaktformulare, Registrierung, E-Commerce-Kasse usw.) erfordern besondere Sorgfalt. Jedes Eingabefeld muss eine eindeutige Textbeschriftung haben, die über den

7. Zugängliche Multimedia-Inhalte

Audiovisuelle Inhalte müssen angepasst werden, damit sie auch von Menschen genutzt werden können, die nicht sehen oder hören können. Für jedes Video sollte es synchronisierte Untertitel geben (für gehörlose oder schwerhörige Nutzer) und für komplexere Inhalte eine Audiobeschreibung oder einen alternativen Text, der wichtige Szenen für Menschen beschreibt, die nicht sehen können. Wenn das Video etwas Grundlegendes zeigt, das sich nicht aus dem Audio ableiten lässt, sollte in der Praxis eine beschreibende Audiospur oder eine separate Textbeschreibung bereitgestellt werden. Für Audioinhalte (z.B. Podcasts) sollte eine vollständige Textabschrift bereitgestellt werden, damit auch gehörlose Benutzer auf die gleichen Informationen zugreifen können. Darüber hinaus müssen Medienplayer zugänglich sein: Abspiel-/Pause-Steuerung, Lautstärke, Fortschrittsbalken usw. müssen korrekt beschriftet und über die Tastatur bedienbar sein. Vermeiden Sie Player, die nur eine Mausinteraktion erfordern. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Steuerelemente sichtbar und klar sind (verlassen Sie sich z.B. nicht auf Symbole, die nicht mit Text beschriftet sind). Ein weiterer Aspekt: Wenn Medien beim Öffnen der Seite automatisch gestartet werden (Autoplay), muss es eine einfache Möglichkeit geben, sie anzuhalten oder stumm zu schalten, da der Benutzer sonst desorientiert sein könnte (und außerdem die WCAG-Kriterien verletzt werden). Durch die Implementierung von zugänglichen Untertiteln, Transkripten und Steuerelementen stellen wir sicher, dass Video- und Audiomaterial von allen verstanden werden kann - egal ob es sich um eine Produktpräsentation, ein Tutorial oder ein aufgezeichnetes Webinar handelt.

8. Einstellbare Textgröße

Viele Benutzer müssen den Text vergrößern, um ihn bequem lesen zu können (denken Sie an ältere oder sehbehinderte Menschen oder einfach an diejenigen, die kleine Bildschirme verwenden). Eine barrierefreie Website muss es ermöglichen, den Text auf 200% zu vergrößern, ohne dass dabei Funktionen oder Informationen verloren gehen. Wenn ein Benutzer größere Schriftarten einstellt (über den Browser oder die Systemeinstellungen), sollte sich das Layout der Website entsprechend anpassen (responsives Design), ohne dass sich Elemente überschneiden oder unleserlich werden. Um dies zu erreichen, empfiehlt es sich, relative Einheiten für Schriftarten (wie em oder rem in CSS) anstelle von festen Pixeln zu verwenden. Auf diese Weise skaliert eine Erhöhung von 200% in den Benutzereinstellungen den Text effektiv. Es ist auch sinnvoll, auf der Benutzeroberfläche Steuerelemente zum Vergrößern/Verkleinern des Textes anzubieten (es gibt spezielle Skripte und Plugins), aber das ist nicht unbedingt erforderlich, wenn die Website gut gestaltet ist und der Browser zoomen kann, ohne etwas zu beschädigen. Tipp: Testen Sie die Website bei einem Zoom von 200% und im Modus 'hoher Kontrast', um zu sehen, ob alles brauchbar bleibt. Prüfen Sie auch, ob Texte in dynamischen Elementen (z.B. Modals, Popup-Menüs) ebenfalls problemlos vergrößert werden können. Dieser Punkt wird oft übersehen, ist aber für die Lesbarkeit von entscheidender Bedeutung: eine Website, die auch bei großen Texten benutzbar und attraktiv bleibt, zeugt von Qualität und Aufmerksamkeit für jeden Benutzer.

9. Vermeiden Sie blinkende Inhalte oder unterbrochene Elemente

Elemente, die schnell blinken (Flashes) oder stroboskopische Effekte erzeugen, können nicht nur lästig, sondern auch gefährlich sein: Flashes über einer bestimmten Frequenz können bei lichtempfindlichen Personen epileptische Anfälle auslösen. Die WCAG weisen darauf hin, dass Blitze von mehr als drei Mal pro Sekunde vermieden werden sollten. Im Allgemeinen ist es am besten, unnötig blinkende Inhalte ganz zu vermeiden (aggressive animierte Banner, blinkende GIFs usw.). Wenn ein Hervorhebungseffekt notwendig ist, dann tun Sie dies mit einer sehr niedrigen Frequenz und geben Sie dem Benutzer immer die Möglichkeit, die Animation anzuhalten oder zu stoppen. Dies fällt unter das Kriterium 'keine Epilepsie oder Sehstörungen verursachen'. Abgesehen vom Gesundheitsrisiko können blinkende Elemente Menschen mit Aufmerksamkeits- oder Sehschwächen ablenken und stören. Daher bevorzugt ein barrierefreies Design sicherere Methoden, um die Aufmerksamkeit zu erregen (z.B. durch Farbe oder einen Rahmen zur Hervorhebung, statt durch ständiges Blinken). Wenn Sie externe Videos oder Werbung mit Flash einbinden, stellen Sie sicher, dass diese den Standards entsprechen (andernfalls entfernen oder ersetzen Sie sie besser). Ein 'flimmerfreies' Web ist nicht nur sicherer, sondern auch professioneller und weniger anstrengend für alle Benutzer.

10. Klarheit der Sprache und der Anweisungen

Und nicht zuletzt muss der Inhalt des Textes für ein möglichst breites Publikum verständlich sein. Das bedeutet, dass Sie eine einfache, direkte Sprache verwenden und komplexen Fachjargon vermeiden sollten, wenn er nicht notwendig ist. Für ein allgemeines Publikum sind kurze, gut strukturierte Sätze besser verständlich. Wenn sich die Website an Fachleute richtet und Fachbegriffe enthalten muss, kann es sinnvoll sein, ein Glossar oder Erklärungen am Rand für komplexere Begriffe bereitzustellen. Dies hilft Menschen mit kognitiven oder Lernschwierigkeiten, die möglicherweise Schwierigkeiten mit sehr artikulierten Texten haben, aber im Allgemeinen kommt es allen zugute (insbesondere denjenigen, die in Eile oder vielleicht nicht in ihrer Muttersprache lesen). Bedienungsanweisungen (z.B. "Füllen Sie dieses Formular aus, um sich zu registrieren") sollten ebenfalls klar und deutlich formuliert sein, wobei Sie die Aktionen vielleicht in nummerierte Schritte unterteilen sollten, wenn der Prozess langwierig ist. Vermeiden Sie zweideutige Sätze oder doppelte Verneinungen. Verwenden Sie auf der gesamten Website einen einheitlichen Tonfall und einheitliche Begriffe: Verwenden Sie z. B. auf einer Seite nicht den Begriff "Warenkorb" und auf einer anderen Seite nicht den Begriff "Einkaufskorb", da dies den Benutzer verwirren könnte. Ein klarer und konsistenter Inhalt reduziert Fehler und Supportanfragen und macht die Website einladend. Um die Lesbarkeit zu prüfen, gibt es auch Tools (wie den Flesch-Kincaid-Lesbarkeitsindex), die Texte analysieren - einige Zugänglichkeitsprüfungs-Plugins enthalten sie. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Schreiben, um verstanden zu werden, keine triviale Vereinfachung ist, sondern dass es darum geht, Informationen für so viele Menschen wie möglich zugänglich zu machen - das ultimative Ziel der Barrierefreiheit.

Italienische Gesetzgebung: Stanca-Gesetz und jüngste Aktualisierungen

In Italien ist das Referenzgesetz zur digitalen Zugänglichkeit das sogenannte Stanca-Gesetz, d.h. das Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004. Dieses Gesetz anerkennt und schützt "das Recht jeder Person auf Zugang zu allen Informationsquellen und damit verbundenen Diensten" unabhängig von einer Behinderung und verpflichtet öffentliche Stellen (und einige Kategorien von Privatpersonen), Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für Computer- und Telematikdienste zu ergreifen. Ursprünglich galt das Stanca-Gesetz vor allem für die öffentliche Verwaltung und einige andere Bereiche, aber im Laufe der Jahre wurde sein Anwendungsbereich erweitert.

Hier sind die wichtigsten Etappen der Entwicklung der italienischen Rechtsvorschriften:

  • 2004: Inkrafttreten des Stanca-Gesetzes (L.4/2004) - erste italienische Verordnung zur Barrierefreiheit im Internet, die sich an öffentliche Verwaltungen, öffentliche Wirtschaftsunternehmen, Konzessionäre öffentlicher Dienstleistungen und einige andere Kategorien richtet. Sie sah bereits die Verabschiedung technischer Anforderungen (damals auf der Grundlage der WCAG 1.0) und Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung (für die verantwortlichen PA-Manager) vor.

  • 2016/2018: Die Europäische Union nimmt die Richtlinie (EU) 2016/2102 an Über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Apps öffentlicher Einrichtungen. Italien setzt diese Richtlinie 2018 mit dem Gesetzesdekret 106/2018 um, mit dem das Stanca-Gesetz geändert wird. Seitdem müssen alle italienischen PA-Websites und -Apps die WCAG 2.1 Stufe AA erfüllen, eine jährliche Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und unterliegen der Überwachung durch die AgID. In der Praxis hat sich die italienische Gesetzgebung an die EU-Standards für den öffentlichen Sektor angeglichen.

  • 2020: Durch Gesetzesdekret 76/2020 (umgewandelt durch L.120/2020, Vereinfachungsdekret) der subjektive Geltungsbereich der Zugänglichkeit wird auch auf große Privatunternehmen ausgeweitet, die wesentliche Dienstleistungen von öffentlichem Interesse anbieten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro, die wesentliche Dienstleistungen für die Öffentlichkeit über das Web oder eine App anbieten (Energie, Telekommunikation, Verkehr, Finanzdienstleistungen, Gesundheit, Bildung und auch großer E-Commerce). Diese so genannten 'privaten Anbieter' sind verpflichtet (bis 2022), ihre Websites und Anwendungen an ähnliche Zugänglichkeitsanforderungen wie die der PA anzupassen und die Zugänglichkeitserklärung zu veröffentlichen. Die AgID ist auch für die Überwachung dieser Anbieter zuständig und kann bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen.

  • 2022: Der wichtigste und jüngste Schritt ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA). Italien hat diese Richtlinie mit dem Gesetzesdekret Nr. 82 vom 27. Mai 2022 umgesetzt. Dieses Gesetz führt Verpflichtungen zur Barrierefreiheit für eine breite Palette von digitalen Produkten und Dienstleistungen im privaten Sektor ein, die bis Juni 2025 gestaffelt in Kraft treten. Im Wesentlichen müssen bis zum 28. Juni 2025 alle neuen Websites, E-Commerce, mobile Apps, Geldautomaten, Selbstbedienungsterminals, E-Books, Bankdienstleistungen, Personenbeförderungsdienste usw., die für die Öffentlichkeit in der EU bestimmt sind, zugänglich sein. Italien hat mit dem Gesetzesdekret 82/2022 festgelegt, dass sich die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften ab Juni 2025 auch auf kleine und mittlere Unternehmen erstreckt, die solche digitalen Dienstleistungen/Produkte anbieten, wobei nur Kleinstunternehmen ausgenommen sind. Mit anderen Worten: Nicht nur große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 500 Millionen Euro, sondern praktisch alle Online-Unternehmen (mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 2 Millionen Euro) müssen die Vorschriften einhalten. Zu den abgedeckten Kategorien gehören: E-Commerce-Websites, elektronische Kommunikationsdienste, audiovisuelle Medienplattformen, Bankgeschäfte für Verbraucher, Personenbeförderung im Luft-, Schienen- und Schiffsverkehr, E-Books und entsprechende Software.

In Italien sind die Strafen für diejenigen, die sich nicht an die Zugänglichkeitsstandards halten, inzwischen recht hoch. Die AgID (Agenzia per l'Italia Digitale) überwacht die digitalen Dienste, während das Ministerium für Unternehmen (MIMIT) die Produkte überwacht. Sie können verhängt werden Geldbußen von bis zu 5% des Jahresumsatzes für große Privatpersonen, die dem Stanca-Gesetz unterliegen (>€500M), und bis zu 40.000 € für andere säumige Unternehmen (der Betrag variiert je nach Schweregrad und Anzahl der betroffenen Nutzer). Darüber hinaus können die Behörden bei anhaltender Nichteinhaltung drastische Maßnahmen wie die Sperrung der Website oder die Entfernung der App aus den digitalen Stores anordnen. Bereits bis 2022 mussten Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 500 Mio. EUR die Vorschriften (unter Androhung von Strafen) einhalten, aber ab 2025 wird die Verpflichtung zur Umsetzung der EAA wie erwähnt allgemein.

Zusammengefasst, Italienische Vorschriften verlangen nun von öffentlichen und vielen privaten Einrichtungen die Einhaltung internationaler Richtlinien (WCAG 2.1 AA, in Zukunft WCAG 2.2) und den Zugänglichkeitsstatus ihrer Websites/Apps zu deklarieren. AgID hat spezielle Richtlinien herausgegeben, in denen die zu befolgenden technischen Anforderungen detailliert beschrieben sind, und hat ein Muster für eine jährlich zu veröffentlichende Zugänglichkeitserklärung erstellt. Der Schwerpunkt liegt nicht nur auf der Regel, sondern auch auf der Transparenz gegenüber den Nutzern (die in der Lage sein müssen, Verstöße zu melden) und der kontinuierlichen Verbesserung. Für italienische Unternehmer im digitalen Bereich ist die Anpassung nicht mehr optional: Sie können nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil erlangen, wenn sie dies rechtzeitig bis 2025 tun.indem die Einhaltung der Vorschriften in einen Mehrwert umgewandelt wird (Barrierefreiheit als "Verkaufsargument"). Wie der Gesetzgeber erklärt, besteht das Ziel darin, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger digitale Dienste ohne Barrieren nutzen können, um ein integratives Online-Ökosystem zu fördern.

Digitale Barrierefreiheit in der Schweiz: Stand der Technik

Auch die Schweiz, obwohl nicht Mitglied der EU, ist auf dem Weg zu mehr digitaler Zugänglichkeit. Derzeit lässt sich die Situation in der Schweiz wie folgt zusammenfassen:

  • Öffentlicher SektorDie Schweizer Bundesbehörden sind gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Dienste zugänglich zu machen. Die Bundesregierung hat einen Zugänglichkeitsstandard eCH-0059 (Version 3) verabschiedet, der die Einhaltung der WCAG 2.1 Stufe AA für Regierungswebsites vorschreibt. Dieser eCH-0059-Standard wird in der Bundesverwaltung angewendet und dient auch als Referenz für Kantone und Gemeinden. Die rechtliche Grundlage dafür liegt in verschiedenen schweizerischen Vorschriften: Art. 8, Abs. 2 der Bundesverfassung verbietet jegliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen; außerdem schreiben das Behindertengesetz (DSG) und die dazugehörige Verordnung (ODis) vor, dass die Dienstleistungen des Bundes barrierefrei gestaltet sein müssen. Das Bundesgesetz über die Nutzung elektronischer Medien (LMeCA) verpflichtet die Behörden ebenfalls dazu, Dienste anzubieten, die für die gesamte Bevölkerung zugänglich sind. In der Praxis müssen alle Websites der schweizerischen öffentlichen Verwaltung zugänglich sein, eine Zugänglichkeitserklärung veröffentlichen (z.B. die Website der ESTV, die die Konformität mit den WCAG 2.1 AA erklärt) und unterliegen einer Überwachung. Dieser Rahmen ist dem EU-Rahmen für den öffentlichen Sektor sehr ähnlich.

  • Privater SektorZum gegenwärtigen Zeitpunkt (2025) gibt es in der Schweiz noch kein Gesetz, das alle privaten Websites ausdrücklich dazu verpflichtet, zugänglich zu sein. Es gelten jedoch die allgemeinen Grundsätze der Nichtdiskriminierung: Ein Unternehmen könnte sich beispielsweise einer Diskriminierung schuldig machen, wenn es einen Online-Dienst für Menschen mit Behinderungen unbenutzbar macht (dazu gab es bereits parlamentarische Vorstöße und Diskussionen). Tatsächlich gibt es jedoch, anders als in der EU, keine spezifische gesetzliche Vorschrift, die technische Kriterien für private Websites oder spezielle Sanktionen vorschreibt. Das könnte sich bald ändern: Ende 2024 wurde ein Vorschlag zur Änderung des Behindertengesetzes (LDis) gemacht, um eine größere Inklusion auch im digitalen Bereich zu fördern. Darüber hinaus wirkt die Einführung des Barrierefreiheitsgesetzes in der EU als treibende Kraft: Viele Schweizer Unternehmen mit internationalem Publikum werden sich noch anpassen müssen, um keine Märkte in der EU zu verlieren. Wenn ein Schweizer E-Commerce-Unternehmen an Verbraucher in der EU verkauft, muss es die EAA-Anforderungen für diese Dienstleistungen erfüllen, sonst wird es von diesen Märkten ausgeschlossen. Oft wird der Präzedenzfall der GDPR (europäische Datenschutzverordnung) angeführt, der die Schweiz dazu veranlasste, ein ähnliches Gesetz zu verabschieden; etwas Ähnliches wird auch für die digitale Zugänglichkeit erwartet. Bereits in den Jahren 2023-2025 arbeitet das Parlament daran, die Barrierefreiheit im privaten Sektor zu stärken (Anträge 21.3185 und 23.3582). Beobachter erwarten daher, dass die Schweiz unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU auch Standards für die Barrierefreiheit von Privatpersonen einführen wird.

Zusammengefasst, In der Schweiz ist die Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen vorerst verpflichtend (die WCAG 2.1 AA-Standards sind bereits in Gebrauch), während für Privatpersonen eine Art moralische Überzeugung und allgemeine Grundsätze gelten. Viele aufgeklärte Organisationen (auch KMU) übernehmen die WCAG dennoch auf freiwilliger Basis, da sie die Vorteile in Bezug auf Benutzerfreundlichkeit und Offenheit gegenüber Kunden mit Behinderungen erkannt haben. Es sollte beachtet werden, dass etwa 21% der Schweizer Bevölkerung leben mit einer Behinderung (Daten des Statistischen Bundesamtes) - ein Wert, der den europäischen Prozentsätzen ähnlich ist - also Wenn Sie die Barrierefreiheit ignorieren, schließen Sie möglicherweise 1 von 5 Menschen aus.. Für Schweizer Unternehmen ist die Anpassung an internationale Standards nicht nur eine soziale Verantwortung, sondern auch eine Möglichkeit, ihre Online-Präsenz zu verbessern und ein größeres Publikum zu erreichen, wie lokale Experten betonen. Mit dem Inkrafttreten der EAA in der EU wird dieses Thema auch in der Schweiz zunehmend an Bedeutung gewinnen ('lange Welle' der EU in der Schweiz). Wer in diesem Bereich die Nase vorn hat, kann die Schweizer Unternehmen auf eine gerechtere und wettbewerbsfähigere digitale Zukunft vorbereiten.

Überblick über andere relevante globale Regelungen

Zusätzlich zu den italienischen und schweizerischen Vorschriften ist es nützlich, einige der wichtigsten internationalen Standards und Gesetze zur digitalen Zugänglichkeit zu kennen:

  • Europäische Richtlinie 2019/882 - Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA)Wir haben dies bereits im italienischen Kontext erörtert, aber im Allgemeinen schreibt diese EU-Richtlinie ab Juni 2025 einheitliche Zugänglichkeitsanforderungen für viele digitale Produkte und Dienstleistungen im gesamten Binnenmarkt vor. Die technischen Referenzstandards der EAA basieren auf der EN 301 549, einer europäischen Norm, die ihrerseits die WCAG 2.1 AA für den Webteil enthält. Jedes EU-Land hat seine eigenen Strafen (in Italien bis zu 5% Umsatz oder €40k). Die EAA wird sich auch auf Betreiber aus Nicht-EU-Ländern auswirken, die Dienste in Europa anbieten möchten (sie müssen dieselben Anforderungen erfüllen).. È eine der fortschrittlichsten und umfassendsten GesetzgebungenSie deckt Web, Handy, E-Reader, Geldautomaten, Banken, E-Commerce, Verkehr usw. ab, mit dem Ziel eines europäischen Marktes ohne digitale Barrieren.

  • ADA - Americans with Disabilities Act (USA): In den Vereinigten Staaten gibt es (noch) kein spezifisches Gesetz zu den technischen Merkmalen von Websites, aber der ADA (Federal Disability Discrimination Act von 1990) wird weit ausgelegt, um auch Online-Dienste einzubeziehen. Insbesondere Titel II (öffentliche Einrichtungen) und Titel III (der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen) des ADA verlangen, dass Informationen und Dienstleistungen zugänglich sind. Das US-Justizministerium hat klargestellt, dass die Websites von Unternehmen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, genauso zugänglich sein müssen wie ihre physischen Standorte. In Ermangelung eines ausdrücklichen gesetzlichen Standards ist es gängige Praxis, die WCAG (Stufe AA) als Referenz für die Einhaltung des ADA zu übernehmen. Zahlreiche Gerichtsverfahren in den USA gegen Unternehmen wegen nicht barrierefreier Websites wurden durch die Forderung nach Einhaltung der WCAG-Kriterien beigelegt. Darüber hinaus gilt Abschnitt 508 des Rehabilitationsgesetzes für Websites von Bundesbehörden und verlangt ab 2017 die Einhaltung der WCAG 2.0 AA. Eine neue web-spezifische Gesetzgebung (Verordnung) wird gerade fertiggestellt (im Jahr 2024). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diejenigen, die in den USA tätig sind, die Barrierefreiheit de facto als obligatorisch betrachten sollten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und gleiche Zugangschancen zu gewährleisten.

  • AODA - Gesetz über die Zugänglichkeit für Ontarier mit Behinderungen (Ontario, Kanada)Dies ist eines der fortschrittlichsten Gesetze auf lokaler Ebene. Die Provinz Ontario schreibt vor, dass Websites von öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen ab einer bestimmten Größe gemäß WCAG 2.0 AA zugänglich sein müssen (mit Ausnahme von Live-Untertiteln und Audiobeschreibungen). Diese Verpflichtung trat am 1. Januar 2021 für Webinhalte, die nach 2012 veröffentlicht wurden, dauerhaft in Kraft. In der Praxis müssen in Ontario Schulen, Krankenhäuser, aber auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern über WCAG 2.0 AA-konforme Websites verfügen, andernfalls drohen ihnen Sanktionen (auch hier gibt es Kontrollmechanismen). Kanada hat auf Bundesebene den Accessible Canada Act (2019) erlassen, der Ziele für die Barrierefreiheit bis 2040 festlegt, und mehrere Provinzen haben Gesetze ähnlich dem AODA. Diejenigen, die Publikum oder Kunden in Kanada haben (insbesondere im öffentlichen Sektor oder in großen Unternehmen), müssen diese Anforderungen berücksichtigen.

  • RGAA - Référentiel Général d'Accessibilité pour les Administrations (Frankreich)In Frankreich gibt es seit 2005 ein Gesetz, das öffentliche Websites zur Barrierefreiheit verpflichtet (Loi n°2005-102), und die RGAA sind die offiziellen technischen Kriterien zur Überprüfung der Einhaltung. Die RGAA in ihrer aktuellen Version (RGAA 4.1) basiert auf den WCAG 2.0 (noch nicht 2.1) mit einigen zusätzlichen spezifischen Anforderungen. Sie sieht Tests und Prüfpunkte vor, die erfüllt werden müssen, sowie die Veröffentlichung einer Erklärung zur Zugänglichkeit. In der Praxis handelt es sich um eine detaillierte Checkliste in französischer Sprache, die sich an den WCAG orientiert. Auch hier gilt die Verpflichtung für Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen und einige private Kategorien (z.B. Unternehmen mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag). Frankreich wird mit der EAA auch die RGAA aktualisieren oder durch den europäischen Standard ersetzen müssen. In der Zwischenzeit ist es am einfachsten, die WCAG zu befolgen, da sie die Grundlage für die RGAA bilden. Beachten Sie, dass in Frankreich die Nichteinhaltung zu Sanktionen und einer öffentlichen 'Beschwerde' auf der ministeriellen Website führen kann. Die RGAA ist ein Beispiel dafür, wie ein Land internationale Standards in seinem eigenen Kontext ablehnt. Viele andere Staaten haben ähnliche Richtlinien (in Deutschland die BITV, in Großbritannien die "Accessibility Regulations" in Verbindung mit dem Equality Act, in Australien die WCAG-Standards, die in den Disability Discrimination Act aufgenommen wurden, usw.).

Im Allgemeinen zeigt das globale Szenario eine Konvergenz: WCAG als gemeinsamer Standard und nationale Gesetze, die seine Anwendung vorschreiben. Für einen Unternehmer oder Entwickler, der international tätig ist, ist es ratsam, immer mindestens die WCAG 2.1/2.2 Stufe AA zu befolgen, da dies die Einhaltung der meisten lokalen (und zukünftigen) Vorschriften gewährleistet. Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass Klagen wegen digitaler Diskriminierung in mehreren Ländern zunehmen: Die Einhaltung der Vorschriften vorwegzunehmen bedeutet auch, sich rechtlich zu schützen und seine Sorgfaltspflicht zu beweisen. Barrierefreiheit wird weltweit zu einer Art 'Lingua Franca' für Webqualität.

WordPress Tools und Plugins zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Die Anpassung einer Website oder eines E-Commerce an die Anforderungen der Barrierefreiheit mag eine komplexe Aufgabe sein, aber es gibt viele Tools, die Entwicklern und Inhaltsredakteuren dabei helfen. Insbesondere für WordPress gibt es spezielle Plugins, die sowohl die Analyse von Problemen als auch die Implementierung von Lösungen erleichtern. Im Folgenden stellen wir zwei bekannte Plugins vor:

"All in One Barrierefreiheit" von Skynet (WordPress Plugin)

"Skynets 'All in One Accessibility' ist ein WordPress-Plugin/Widget, das die ADA/WCAG-Konformität einer Website schnell verbessern kann. Es handelt sich um eine Lösung, die auf künstlicher Intelligenz und unterstützenden Technologien basiert und der Website eine Symbolleiste mit einer Reihe von benutzeraktivierten Zugänglichkeitsfunktionen hinzufügt. In der Praxis erscheint nach der Installation ein Symbol (in der Regel ein stilisiertes Männchen oder ein Rollstuhl), das ein Menü mit Optionen für den Endbenutzer öffnet: z.B. integrierter Screenreader (sprachgesteuertes Vorlesen von Text), vordefinierte Zugänglichkeitsprofile, Textvergrößerung, Kontrast- und Farbanpassung, Untertitel für Videos, einfache Tastaturnavigation, Hervorhebung von Links und Titeln, Schriftarten für Legasthenie, virtuelle Tastatur usw. Der Benutzer kann das Erlebnis an seine Bedürfnisse anpassen, indem er auf die verschiedenen Optionen klickt (z.B. den Hochkontrastmodus aktivieren, wenn er farbenblind ist, oder den Sprachleser starten, wenn er sehbehindert ist). Das Plugin basiert also auf dem Ansatz der benutzergesteuerten Verbesserungen: Es überlässt dem Benutzer die Wahl, welche Hilfe er aktivieren möchte.

Nach Angaben des Herstellers ist dieses Tool auf die wichtigsten globalen Vorschriften (USA, Großbritannien, EU, Kanada) abgestimmt und entspricht Standards wie WCAG 2.1/2.2, Equality Act und EN 301 549 (der europäischen Norm). Ziel ist es, das rechtliche Risiko zu minimieren, indem integrative Funktionen sofort verfügbar gemacht werden, ohne dass die Website von Grund auf neu gestaltet werden muss. Skynet behauptet sogar, dass die Verwendung seines Plugins das Risiko von Klagen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit verringert, ein Problem, das vor allem in den USA auftritt, wo so genannte 'Accessibility-Klagen' häufig sind. Aus technischer Sicht ist die Installation schnell (etwa fünf Minuten) und das Plugin unterstützt über 140 Sprachen, so dass es sich auch an mehrsprachige Websites anpassen lässt. Es gibt eine kostenlose Testversion und kostenpflichtige Tarife, die sich nach dem Besucheraufkommen der Website richten.

Es sei darauf hingewiesen, dass Lösungen dieser Art, die oft als "Zugänglichkeits-Overlays" bezeichnet werden, in der Community diskutiert werden: Sie bieten eine unmittelbare Verbesserung, lösen aber nicht alle Probleme der Zugänglichkeit von Quellcode. Sie können als Ergänzung nützlich sein, aber sie ersetzen nicht gute Entwicklungspraktiken (ein Bild ohne textuelle Alt-Angabe bleibt beispielsweise ein solches, auch wenn das Plugin versucht, es automatisch zu beschreiben). Abgesehen davon können Plugins wie das von Skynet bestehenden Websites helfen, behinderten Benutzern sofort zusätzliche Optionen anzubieten, während sie an endgültigen Lösungen arbeiten. Für einen Unternehmer, der einen E-Commerce in WordPress betreibt, könnte es ein zu evaluierendes Tool sein: Zu relativ geringen Kosten kann man damit eine gewisse Einhaltung von Standards erklären und Sensibilität für Inklusion zeigen (viele Websites zeigen das Banner 'Accessibility Adjustments' als positives Zeichen an). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass All in One Accessibility ein "Erste-Hilfe-Kit" für die Barrierefreiheit ist: Es heilt nicht alle Übel des Codes, sondern gibt den Besuchern die Werkzeuge an die Hand, um die Website entsprechend ihren Bedürfnissen besser zu navigieren.

"Accessibility Checker" von Equalize Digital (WCAG Scanner für WordPress)

"Accessibility Checker" ist ein von der Firma Equalize Digital entwickeltes Plugin, das als automatisches System zur Überprüfung der Barrierefreiheit von WordPress-Websites dient. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger fügt dieses Tool keine für den Endbenutzer sichtbare Funktionalität hinzu, sondern hilft Entwicklern und Inhaltsredakteuren, Fehler bei der Barrierefreiheit während der Erstellung von Inhalten zu erkennen und zu korrigieren. Sobald das Plugin installiert ist, scannt es Seiten und Beiträge direkt im WordPress-Editor und erstellt einen Bericht über die gefundenen Probleme mit Angabe des Schweregrads (Fehler oder Warnungen). Wenn wir zum Beispiel eine Seite bearbeiten, sehen wir in einer seitlichen Metabox Berichte wie 'Bild X fehlt ALT-Text' oder 'Unzureichender Kontrast für Text Y auf Hintergrund Z'. Auf diese Weise lassen sich Probleme schnell finden und lösen, anstatt sie später mit externen Tools zu entdecken.

Der Accessibility Checker überprüft mehr als 40 Regeln auf der Grundlage der WCAG 2.1 Stufe A/AA/AAA: Er deckt also die meisten Kriterien ab, von Formularen bis zu Links, von Bildern bis zur Kopfzeilenstruktur. Ziel ist es, die Konformität der Website mit WCAG, ADA, Section 508, AODA und anderen Standards durch kontinuierliches Feedback während der Entwicklung zu unterstützen. Zu den erklärten Vorteilen gehört, dass keine externen Aufrufe erforderlich sind (alle Prüfungen finden lokal auf dem Server statt, so dass sie GDPR-konform sind und die Leistung der Website nicht beeinträchtigen) und dass sie mit den wichtigsten Page Buildern (Elementor, Divi, Beaver Builder usw.) funktionieren. Die kostenlose Version ermöglicht die unbegrenzte Überprüfung von Standardbeiträgen und -seiten, während die Pro-Version zusätzlich die Überprüfung von benutzerdefinierten Beitragstypen (z.B. WooCommerce-Produkte), die Überprüfung der gesamten Website bei Bedarf, zentralisierte Zusammenfassungen aller gefundenen Fehler und Verwaltungsfunktionen (wie das Ignorieren bestimmter falsch positiver Ergebnisse, das Exportieren von Berichten usw.) bietet.

Im Wesentlichen wird Accessibility Checker zu einer Art "integriertem WCAG-Validator" im CMS: Bei jedem Speichern von Inhalten führt er Prüfungen durch und leitet den Redakteur an, was zu korrigieren ist. Dies reduziert die Notwendigkeit kostspieliger nachträglicher Korrekturen und schult das Team vor allem darin, von Anfang an barrierefreie Inhalte zu erstellen. Wenn ein Redakteur beispielsweise versucht, einen Artikel mit einem nicht deskriptiven Bild zu veröffentlichen, sieht er den Fehler und lernt, immer den alternativen Text einzufügen. Dieser proaktive Ansatz wird von Experten nachdrücklich empfohlen, denn es ist effektiver, die Barrierefreiheit von vornherein zu berücksichtigen, als sie im Nachhinein zu "reparieren". Das Plugin, das auch von IAAP-zertifizierten Fachleuten empfohlen wird, kann als Teil eines Qualitäts-Workflows betrachtet werden: Ähnlich wie bei der integrierten Rechtschreibprüfung oder SEO gibt es jetzt auch eine Überprüfung der Barrierefreiheit.

Für einen Entwickler oder eine Agentur, die WordPress-Websites erstellt, helfen Tools wie Accessibility Checker dabei, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten (damit grobe Fehler nicht unbemerkt bleiben) und den Kunden zu zeigen, dass diesen Aspekten Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Eine Website, die mit Unterstützung des Accessibility Checker erstellt wurde, hat gute Chancen, die erforderlichen Standards bereits zu erfüllen (das AA-Niveau wird bei allen textlichen Inhalten oft leicht erreicht). Natürlich kann nicht alles automatisiert werden (z. B. erfordert die Bewertung der Klarheit der Sprache oder der Angemessenheit von Alternativtexten eine menschliche Beurteilung), aber das Plugin deckt die meisten objektiven Anforderungen ab.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Equalize Digital Accessibility Checker das ideale 'Insider'-Tool für alle ist, die Barrierefreiheit zu einer täglichen Entwicklungspraxis machen wollen. In Kombination mit manuellen Tests mit echten Nutzern und professionellen Audits zu den komplexeren Details bietet es einen soliden Ausgangspunkt für nicht nur schöne und leistungsstarke, sondern auch integrative und gesetzeskonforme WordPress-Websites.

Schlussfolgerungen

Barrierefreiheit im Web ist nicht länger optional oder eine Nische: Sie ist zu einem integralen Bestandteil dessen geworden, was es bedeutet, hochwertige digitale Erlebnisse zu gestalten. Wie wir gesehen haben, bringt die Investition in Barrierefreiheit bereichsübergreifende Vorteile mit sich: Sie bezieht Millionen weiterer potenzieller Kunden ein, verbessert die allgemeine Benutzerfreundlichkeit, stärkt die Marke als durchdacht und innovativ und bewahrt das Unternehmen vor Strafen oder Rechtsstreitigkeiten. Für digitale Unternehmer und Entwickler bedeutet die Übernahme der WCAG-Richtlinien und die Befolgung der beschriebenen Best Practices, dass sie die Nutzer in den Mittelpunkt stellen und niemanden ausschließen.

Natürlich ist ein hohes Maß an Konformität mit Aufwand verbunden: Manchmal ist es notwendig, bereits vorhandenen Code zu korrigieren, Designs zu ändern oder bestimmte Abläufe zu überarbeiten. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Hilfsmitteln - von automatischen Validatoren über WordPress-Plugins wie die erwähnten bis hin zu spezialisierten Beratungsdiensten. Wichtig ist, dass Sie von Anfang an beginnen: Führen Sie zum Beispiel eine erste Prüfung Ihrer Website auf Barrierefreiheit durch, um die kritischen Punkte zu verstehen, planen Sie dann die notwendigen Anpassungen (vielleicht ausgehend von den Prioritäten der WCAG-Stufe A/AA), beziehen Sie Ihr Team in spezielle Schulungen ein und sorgen Sie für eine fortlaufende Überprüfung bei jedem neuen Inhalt oder jeder neuen Funktionalität.

Es lohnt sich, daran zu denken, dass Barrierefreiheit keine einmalige Checkliste ist, die es zu erfüllen gilt, sondern ein kontinuierlicher Prozess der Verbesserung. Die Technologien entwickeln sich weiter, ebenso wie die Bedürfnisse der Benutzer. Die Pflege einer barrierefreien Website bedeutet auch, mit neuen Versionen von Standards (wie WCAG 2.2 und darüber hinaus) und Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben. Es bedeutet, regelmäßig Tests mit echten Benutzern durchzuführen, denn kein automatisierter Test kann das direkte Feedback einer blinden, tauben oder legasthenen Person ersetzen, die versucht, Ihren E-Commerce zu nutzen. Letztendlich bedeutet dies, dass Sie eine integrative Designphilosophie verfolgen müssen: Von der ersten Konzeption bis hin zu kleinen inhaltlichen Aktualisierungen sollten Sie sich immer fragen, ob dieses Element von allen Benutzern genutzt werden kann.

In einer Welt, in der die Digitalisierung jeden Aspekt des Lebens durchdringt (vom Einkaufen bis zur Arbeit, von der Bildung bis zu öffentlichen Diensten), ist die Gewährleistung von Barrierefreiheit eine ethische Pflicht und ein Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft. Aber es ist auch - wie wir bereits betont haben - eine intelligente Geschäfts- und Entwicklungsstrategie. Unternehmen und Fachleute, die sich in diesem Bereich frühzeitig engagieren, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil und demonstrieren Führungsstärke. Wie ein berühmter Ausspruch von Tim Berners-Lee (Erfinder des Web) besagt: 'Die Stärke des Web liegt in seiner Universalität. Der Zugang für jeden, unabhängig von einer Behinderung, ist ein wesentlicher Aspekt" - die Kraft des Webs liegt in seiner Universalität. Es wirklich für alle zugänglich zu machen, ist unsere Aufgabe und wird das Web letztendlich zu einem besseren Ort machen.

Verwendete Quellen und Referenzen

edoardo guzzi - Web-Designer und Website-Entwicklung

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